Häufig ist die Liebe der Anfang von Allem.
Trotzdem ist es am Anfang wichtig, auch über Verträge zu sprechen. Denn auch Liebe und Verträge passen zusammen.
Ohne eine Wahl des Güterstandes während der Ehe gilt im Falle einer Scheidung nach den gesetzlichen Regelungen – stark vereinfacht – der Halbteilungsgrundsatz d.h. das in der Ehezeit erworbene Vermögen (Zugewinnausgleich) sowie die in der Ehezeit erworbene Altersvorsorge (Versorgungsausgleich) werden zwischen dem Scheidungspaar hälftig aufgeteilt. Auch im Rahmen der Berechnung des nachehelichen Unterhalts werden beide Einkommen grundsätzlich zusammengerechnet und durch zwei geteilt.
Die gesetzlichen Regelungen gehen von einem „Wirtschaften in einen Topf“ aus, unabhängig von den beabsichtigten oder tatsächlichen ehelichen Verhältnissen. Eheverträge modifizieren die gesetzlichen Regelungen und passen die Scheidungsfolgen an Ihre individuellen Bedürfnisse an. So können Eheverträge Ihr Unternehmen im Scheidungsfall schützen oder Zuwendungen Ihrer Eltern aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen.