Erbrecht
Ich berate und betreue Sie in allen Bereichen des Erbrechts. Als Fachanwältin für Erb- und Familienrecht schließt sich häufig dadurch die Beratung und Vertretung. Insbesondere
Wer mit einem Erbfall zu tun bekommt ist plötzlich überfordert, erst Recht, wenn die Miterben sich gar nicht mehr von ihrer besten Seite zeigen.
Im Erbrechtsprozess bedarf es daher nicht nur einer umfassenden Kenntnis der rechtlichen Materie, sondern auch der Erfahrung, um den Prozess auch taktisch so zu führen, dass er letztlich für Sie gewonnen werden kann.
- Erbschaftsprozess
- Testamentsgestaltung
- Vermächtnisse
- Anfechten von Testamenten
- Vorsorgevollmacht
- Erbrechtsmediation
Wer mit einem Erbfall zu tun bekommt ist plötzlich überfordert, erst Recht, wenn die Miterben sich gar nicht mehr von ihrer besten Seite zeigen.
Im Erbrechtsprozess bedarf es daher nicht nur einer umfassenden Kenntnis der rechtlichen Materie, sondern auch der Erfahrung, um den Prozess auch taktisch so zu führen, dass er letztlich für Sie gewonnen werden kann.
Testament
Doch auch vor dem Erbfall muss mit Bedacht überlegt und ausgewählt werden.
Denn sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein “Testament von der Stange”, jeder Fall ist anders.
Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozess über die Erbquote entscheiden.
Es ist nicht eine Frage, der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament.
Sie wollen, dass eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlaß erhält? Auch nicht den Pflichtteil?
Gerade hier gibt es keine „Patentlösung“ und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie rechtlich irgend möglich, an Ihr gewünschte Ziel zu gelangen.
Die meisten Testamente lassen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu und vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar - auch notarielle Testamente.
Zögern Sie nicht, anwaltlichen Rat einzuholen, ehe es zu spät ist.
Denn sobald Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten, sollten Sie fachkundigen Rat in Anspruch nehmen. Es gibt kein “Testament von der Stange”, jeder Fall ist anders.
Formulierungen, die für Sie eindeutig erscheinen, bergen für Juristen zahlreiche Fragen und Probleme. Und es sind Juristen, die den Erbschein bei testamentarischer Erbfolge erteilen oder die später im Erbrechtsprozess über die Erbquote entscheiden.
Es ist nicht eine Frage, der Größe des Vermögens, ob Sie ein Testament benötigen. Vielmehr müssen Sie wissen, ob Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchten: Dann benötigen Sie ein Testament.
Sie wollen, dass eines Ihrer Kinder möglichst nichts aus Ihrem Nachlaß erhält? Auch nicht den Pflichtteil?
Gerade hier gibt es keine „Patentlösung“ und vollständig ausschließen können Sie den Pflichtteil nur unter engen Voraussetzungen. Aber es gibt Wege, so dicht wie rechtlich irgend möglich, an Ihr gewünschte Ziel zu gelangen.
Die meisten Testamente lassen verschiedene Auslegungsmöglichkeiten zu und vielfach sind Testamente angreifbar oder anfechtbar - auch notarielle Testamente.
Zögern Sie nicht, anwaltlichen Rat einzuholen, ehe es zu spät ist.
Vermächtnis
Testamentsvollstreckung
Vorsorgevollmacht
Vermögenssorge
Betreuungsverfügung