Familienrecht

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit als Fachanwältin für Familienrecht resultiert meine umfassende Kenntnis für die Themen Trennung und Scheidung.
Ich unterstütze Sie zum einen in allen familienrechtlichen Fragestellungen, insbesondere der Durchführung von Ehescheidungsverfahren


  • ein entsprechend umfassender Kenntnisstand in allen Fragen des Familienrechts
  • umfangreiche außergerichtliche Verhandlungserfahrung
  • das mit langjähriger Berufserfahrung verbundene Gespür für die Realisierbarkeit von Ansprüchen und deren Abwehr und
  • nicht zuletzt auch die notwendige Prozesserfahrung in streitigen Gerichtsverfahren, wenn sich - bei allen Bemühungen um eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung - eine gerichtliche Auseinandersetzung in dem einen oder anderen Fall doch nicht immer vermeiden lässt.
Neben den üblichen Tätigkeiten auf dem Bereich des Familienrechtes liegt der Schwerpunkt von mir – ganz im Sinne der Mediation – in dem Suchen nach einer interessengerechten Lösung und gerade im Vorfeld einer Trennung oder Scheidung Verträge auszuhandeln und zwischen den Beteiligten des Verfahren zu agieren.

Die Aussage, dass am Ende immer ein Verlierer stehen muss trifft bei den vielfältigen Lösungsmöglichkeiten im Familienrecht nicht zu, häufig kann – bei der richtigen Herangehensweise und wenn alle zusammen arbeiten – auch für alle Beteiligten ein positives Gefühl und ein Gewinn herauskommen.

Dies bedeutet selbstverständlich nicht, die völlig unparteiische Beratung, Ich vertrete trotz des vermittelnden Aspektes auch selbstverständlich Sie und blicke auch auf die rechtlichen Gesichtspunkte eines Anspruches.

Regelbereiche

Hierzu gehören in erster Linie
  • Unterhaltsansprüche, d.h. der Unterhalt sowohl während der Trennungszeit (Trennungsunterhalt), als auch für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung (nachehelicher Unterhalt) und der Kindesunterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung innerhalb des Güterrechts, insbesondere die Regelung von Zugewinnausgleichsansprüchen (Zugewinn) einschließlich der damit zusammenhängenden Gestaltung von Vereinbarungen bezüglich des Privat- sowie auch des Betriebsvermögens. Die Regelung von vermögensrechtlichen Fragestellungen und eine Einigung, was Unterhaltsansprüche anbetrifft, erfordert in den meisten Fällen eine vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien, um eine verlässliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu schaffen und spätere langwierige komplizierte Auseinandersetzungen von vorneherein zu vermeiden.
  • vermögensrechtliche Ansprüche außerhalb des Güterrechts, deren Geltendmachung und Berücksichtigung im Rahmen der Gesamtauseinandersetzung; hierzu gehört u.a. der Bereich der Auseinandersetzung gemeinsamer Immobilien und sonstiger Vermögenswerte sowie der Komplex der sog. unbenannten Zuwendungen ("Schenkungen") unter Eheleuten;
  • Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie
  • einvernehmliche und dem Wohl der Kinder entsprechende tragfähige
  • Umgangsregelungen (Umgangsrecht), die es auch dem nicht betreuenden Elternteil über Trennung und Ehescheidung hinaus ermöglichen, den Lebensweg der gemeinsamen Kinder zu begleiten.
Im Bereich des Kindschaftsrechts (Umgangs und Sorgerechts) sind hat sich meine Tätigkeit manifestiert.
Die Fälle, in denen Kinder nach einer Trennung der Eltern ohne Konflikte bei einem Elternteil verbleiben und dort leben und mit dem anderen Elternteil einen reibungslosen Umgang pflegen, nehmen leider ab.
Der eigentlich positiv zu bewertende Umstand, dass für Kinder, was ihren Aufenthalt betrifft, mehrere Möglichkeiten bestehen, führt leider in der Praxis oft zu schwerwiegenden Konflikten aller Beteiligten untereinander, die sich im Laufe von Gerichtsverfahren nur mehr verfestigen, wenn nicht vermittelnd eingegriffen wird. Die für eine Konfliktlösung eigentlich zuständigen Jugendämter sind hier leider oft zu überlastet, um allen Fallgestaltungen gerecht zu werden, es gibt deshalb zunehmend die Einsetzung von Verfahrenspflegern, auch "Anwalt des Kindes" genannt.

Hier wird es nötig sein, schon frühzeitig Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Kinder zu schützen.

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