Die Vorsorge-Vollmacht

Vertrauen statt Bevormundung

Ihr ganzes Leben haben Sie selbst bestimmt, was mit Ihnen passiert. Und plötzlich geht das nicht mehr, weil ein Unfall oder eine Krankheit Ihnen dazu die Kraft nehmen. Mit einer notariellen Vorsorgevollmacht können Sie sich sicher sein, dass eine Person Ihres Vertrauens für Sie da ist.

Die Kombination der Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist die einzig sinnvolle Entscheidung. Wir sind Ihre Berater dabei.

WAS SICH REGELN LÄSST.

Wenn Sie nicht geklärt haben, solange sie gesund waren, greift die gesetzliche Regelung.

Das zuständige Betreuungsgericht wird eine Person bestimmen, die sie in vermögensrechtlichen und persönlichen Angelegenheiten vertritt. Auch wenn ein naher Angehöriger als Ihr Betreuer bestimmt wird, wird das Gericht diesen Betreuer immer kontrollieren, was sehr belastend sein kann. Dieser Weg ist zeit- und kostenintensiv. Mit der Vorsorgevollmacht können Sie selbst bestimmen, wen Sie bevollmächtigen und machen die gesetzliche Betreuung überflüssig. Der Bevollmächtigte kann freier und unbürokratischer für Sie handeln als ein gerichtlich ernannter Betreuer und Ihren Vertrauenspersonen bleibt mehr Zeit, sich um Sie als Mensch zu kümmern anstatt Formalien zu erledigen. Die Vollmacht umfasst sowohl vermögensrechtliche Angelegenheiten (wie z.B. Bankgeschäfte oder Erklärungen gegenüber dem Finanzamt und Versicherungen bis hin zu Verfügungen über Grundbesitz) als auch persönliche Angelegenheiten.

Privatschriftliche Vollmachten werden vom Grundbuchamt, Handelsregister und oft auch von Banken nicht anerkannt. Eine notarielle Vollmacht sehr wohl. Ihre Vorsorgevollmacht wird auf Wunsch sogar von uns im Zentralen Vorsorgeregister registriert. Die Registrierung dient der Information des Betreuungsgerichts, um unnötige Betreuerbestellungen zu vermeiden. Und: Die vorangehende Beratung ist bei uns im Preis inbegriffen. Die Vorsorgevollmacht ist ein persönliches Dokument, das dem Inhaber weitreichende Befugnisse einräumt. Deshalb erhalten nach Beurkundung zunächst Sie alle Vollmachtsurkunden. Die Vollmacht gilt erst nach Aushändigung der Urkunden an Ihre Bevollmächtigten. Sie entscheiden über das „Ob“ und „Wann“ einer Bevollmächtigung einfach später.

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